Land verlängert eigene Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022
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Parallel zu den Corona-Bundeshilfen wird Schleswig-Holstein seine eigenen Darlehens- und Beteiligungsprogramme für Unternehmen bis Ende März 2022 verlängern.

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Umfassende Coronahilfen für Unternehmen und Soloselbstständige verlängert
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Die Überbrückungshilfen für Unternehmen wurden kontinuierlich weiterentwickelt und stehen als Überbrückungshilfe III Plus weiter zur Verfügung. Für Soloselbstständige bietet die Neustarthilfe Plus zielgerichtete Unterstützung. 

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Landesprogramm Wirtschaft - Digibonus
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Aufgrund der aktuellen Corona-Krise stehen die Unternehmen in Schleswig-Holstein vor großen Herausforderungen. Bis auf weiteres wird es darauf ankommen, Kundenkontakte in einer Form zu gestalten, die zur Eindämmung der Pandemie beitragen. Dafür sind digitale Kommunikations- und Kontaktmöglichkeiten von zentraler Bedeutung. Mit der Förderung soll Kleinstunternehmen ein niedrigschwelliger Einstieg in entsprechende Digitalisierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

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Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung
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Aktuell gültige Lesefassung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in SH mit den Lockerungen der Corona-Bekämpfungsverordnung und der Corona-Quarantäneverordnung vom 17. Mai 2021.

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Selbsttests in Unternehmen
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Alternativ zu den professionellen Antigen-Schnelltests können Unternehmen ihren in Präsenz beschäftigten Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Selbsttests anbieten. Diese können von Laien durchgeführt werden und bedürfen - im Gegensatz zu den professionellen Antigen-Schnelltests - keines geschulten Personals. Die Handreichung zum Einsatz von Selbsttests in Unternehmen beantwortet Fragen zur Beschaffung und Durchführung von Selbsttests und soll Arbeitgebern somit helfen, in ihrem Betrieb Selbsttestungen zu organisieren.

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„Sonder-Applaus“ zur Auszeichnung kreativer Formate zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie
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Mit dem „APPLAUS – Auszeichnung der Programmplanung unabhängiger Spielstätten“ prämiert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2013 bundes-weit Clubbetreiber und Veranstalter. 2021 werden zudem 16 Sonderpreise (Sonder-APPLAUS) für kreative Formate zur Unterstützung von Spielstätten während der Corona-Pandemie verliehen.

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Fristverlängerungen für Gaststättenerlaubnisse
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Laut Gaststättengesetz erlischt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Inhaber*innen den Betrieb seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt haben. Einige Gaststätten (z. B. Discos oder Bars) konnten seit nunmehr fast einem Jahr nicht mehr in Betrieb sein. Hierzu heißt es nun aufatmen, denn die meisten Landkreise und Städte erwirken nun ohne aufwändige Antragstellung eine Fristverlängerung! Betroffenen Betriebe sollten sich hierzu formlos bei der zuständigen Behörde informieren.

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Schnelltests in Unternehmen
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Nach Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 3. März 2021 ist es für einen umfassenden Infektionsschutz erforderlich, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Viele Aspekte sind aber noch nicht verlässlich geregelt. Die vorliegende Handreichung (Merkblatt Schnelltests), die einer kontinuierlichen Anpassung unterliegt, soll Unternehmen verschiedener Branchen als Orientierungshilfe dienen, um für das eigene Unternehmen abschätzen zu können, ob eine Antigenschnelltestung in der jeweiligen Belegschaft durchgeführt werden sollen.  Aktualisierungen gibt es fortlaufend im Corona-Ticker.

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luca App
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luca ist ein System für die verschlüsselte, anonymisierte und datenschutzkonforme Kontaktdatenregistrierung und eine schnelle und lückenlose Nachverfolgung von Infektionsketten.

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#KulturhilfeSH geht in die nächste Runde!
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Freischaffende und hauptberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten können ab sofort ein einmaliges Stipendium in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Das Stipendium dient der Aufrechterhaltung oder dem Ausbau der künstlerischen Fähigkeiten in der aktuell schwierigen Situation.

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Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet
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Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung erhalten. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. 

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Kultur- und Kreativwirtschaft: Jetzt Fördergelder beantragen
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Die Kultur- und Kreativwirtschaft spielt als Zukunftsbranche eine wichtige Rolle für die Innovationskraft Kiels und der KielRegion. Verschiedene Förderprogramme sollen diesen dynamischen Wirtschaftssektor stärken. Auch in diesem Jahr können wieder entsprechende Projektanträge eingereicht werden. Dabei sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten und -zeiträume, Abgabefristen und Ansprechpartner*innen für die Kultur- und Kreativwirtschaft finden Interessierte auf www.kiel.de/kulturfoerderung. Dort können auch entsprechende Projektanträge und Richtlinien heruntergeladen werden.

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Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung hilft Gastronomie
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Eine Verlängerung der Mehrwertsteuerreduzierung auf 7 Prozent für Speisen in der Gastronomie ist bis zum Jahresende 2022 bundesweit durchgesetzt. Die endgültige Enscheidung über die Verlängerung der Mehrwertsteuerregelung für die Gastronomie muss nun noch der Bundestag beschließen.

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Wann und wie werden die November- und Dezemberhilfen ausgezahlt?
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Die November- und Dezemberhilfen sind Zuschüsse, die zur Deckung von Kosten der von Schließungen betroffenen Unternehmen im Monat November beziehungsweise Dezember genutzt werden können. Mit der November- und Dezemberhilfe werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes im November und Dezember 2019 gewährt, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. 

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Um­fang­rei­che Er­wei­te­rung der Co­ro­na-Hil­fen
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Die Überbrückungshilfe wird deutlich ausgeweitet und bis Ende Juni 2021 verlängert. Sie sieht Verbesserungen für Unternehmen, Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche vor.

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Antrag November- und Dezemberhife
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Update: Antrag auf Dezemberhilfe
Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.
 

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Drittes Bevölkerungsschutzgesetz in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten
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Für Arbeitgeber ist besonders eine Ergänzung des § 56 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz für die Erstattung des Verdienstausfalls interessant

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Novemberhilfe
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Alle Anträge können in den kommenden Wochen über diese Webseite gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. 

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Mehr Hil­fe für So­lo­selb­stän­di­ge und die Kul­tur- und Ver­an­stal­tungs­bran­che - Überbrückungshilfe III wird kommen
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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) sowie das Bundesfinanzministerium (BMF) haben sich darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe II über das Jahresende 2020 hinaus zu verlängern und auszuweiten. Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbstständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden.

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FAQ für Gastgeber und Touristiker im November
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Hier werden einige häufig gestellte Rechtsfragen zur Vermietung von Ferienunterkünften gestellt. Es handelt sich nach wie vor um außergewöhnliche Umstände, die auch rechtlich häufig nicht eindeutig zu beantworten sind bzw. im Einzelfall beurteilt werden müssen. Wir können daher grundsätzlich nur eine unverbindliche Einschätzung geben. 



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Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen
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Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Weitere Details und Bedingungen der Hilfen stehen jetzt fest. 

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Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2
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Zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesregierung weitreichende Regelungen und Maßnahmen beschlossen. Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende, Verordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Hochschulen und Erlasse aller Art in laufender Aktualisierung.

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Einwohnermeldeamt
Stadtverwaltung

Das Einwohnermeldeamt im Rathaus (Fleethörn 9) hat eingeschränkt für Sie geöffnet. Für einen Termin müssen Sie sich telefonisch unter 0431.901-904 registrieren. Auch zur Abholung von Dokumenten benötigen Sie einen Termin. Bereits vereinbarte Termine werden eingehalten, allerdings bittet die Stadt die Kieler*innen zu überprüfen, ob vereinbarte Termine ggf. verschoben werden können. Termine in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember werden grundsätzlich abgesagt und im Januar nachgeholt. Die Spontansprechstunde am Vormittag findet derzeit nicht statt. Viele Services des Einwohnermeldeamtes können aktuell auch schriftlich erledigt werden, z.B. Meldeangelegenheiten oder die Beantragung von Führungszeugnissen. Detaillierte Informationen erhalten sie online.

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Kfz-Zulassungsstelle
Stadtverwaltung

Die Kfz-Zulassungsstelle in der Saarbrückenstraße ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung geöffnet. Spontane Anliegen sind morgens nach Verfügbarkeit (Ausgabe von Wartemarken) möglich. Bitte informieren Sie sich bzgl. Öffnungszeiten und Hinweisen im Umgang mit Corona online. In unaufschiebbaren Notfällen - hierzu zählen nach Einzelfallprüfung auch dringende gewerbliche Angelegenheiten, melden Sie Ihr Anliegen bitte per Mail an kfz-zulassung (at) kiel.de.

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Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung
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Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. 

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Update zur Corona-Überbrückungshilfe
Unternehmer*innenSelbstständigeFreiberufler*innenStart-ups

Das bundeseinheitliche Online-Portal hat seine Arbeit aufgenommen. Der erste Teil des Verfahrens, der Antragsmanager, ist seit dem 10.07.2020 in Betrieb. Steuerberater, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer*innen können sich dort registrieren. Erst nach einer erfolgreichen Registrierung ist eine Antragstellung möglich. Anträge können von registrierten Steuerberater*innen seit dem 13.07.2020 im Namen der schleswig-holsteinischen Unternehmen eingereicht werden. Die zweite Stufe ist das nachgelagerte Fachverfahren, in dem die für Schleswig-Holstein eingegangenen Anträge geprüft und bewilligt werden. Dieses Verfahren ist noch nicht vollständig in Betrieb. Als Ergänzung zur Hotline (0431-550733412) ist nun auch eine Mailadresse eingerichtet, an die sich Antragsteller, die eine Beschwerde anbringen möchten oder Fragen haben, wenden können. Diese lautet: ueberbrueckungshilfe (at) wimi.landsh.de

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Überbrückungshilfe für Studierende
Kreative & KulturschaffendeFreiberufler*innenSelbstständigeStart-ups

Das BMBF stellt eine Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit. Diese beinhaltet zwei Elemente: den KfW-Studienkredit sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden.

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130 Milliarden Euro Konjunkturpaket der Bundesregierung: detailliertes Eckpunktepapier zum Nachlesen
Unternehmer*innenSelbstständigeStart-upsKreative & KulturschaffendeFreiberufler*innenStadtverwaltung

Eine Senkung der Mehrwertsteuer, Entlastungen beim Strompreis und mehr Geld für Familien und Kommunen – die Regierungskoalition hat sich auf ein umfangreiches Konjunkturpaket geeinigt. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

Das ausführliche Eckpunktepapier mit allen beschlossenen Maßnahmen finden Sie hier zum Download.

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#Kulturhilfe SH
Kreative & KulturschaffendeFreiberufler*innen

Aktuelle Förderangebote - zusammengestellt vom Landeskulturverband Schleswig-Holstein und der #KulturhilfeSH. Die Zahlen der abgesagten Veranstaltungen steigen wieder bzw. sind vollständig abgesagt, aus diesem Grund haben wurde eine Übersicht über aktuell laufende und in Kürze veröffentlichte Förderprogramme zusammengestellt. 

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Wertstoffentsorgung für Kieler
Stadtverwaltung

Der Wertstoffhof Kiel in der Daimlerstraße bleibt bis zum 9. Januar geschlossen. Das Wertstoff-Zentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Straße dagegen bleibt vorerst geöffnet. Eine Anlieferung kann dort ausschließlich nach Terminvergabe erfolgen. Dies gilt auch für eine Anlieferung an die Schadstoffsammelstelle. Der ABK bittet eindringlich darum, nur wirklich notwendige Termine – etwa bei unaufschiebbaren Umzügen – zu vereinbaren. Vom 28. Dezember bis zum 3. Januar sind das Wertstoff-Zentrum Kiel, die Schadstoffsammelstelle sowie die Deponie Schönwohld geschlossen.

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Infoticker zur Coronakrise - IHK zu Kiel - ständige Updates
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Die IHK zu Kiel stellt in ihrem Infoticker detaillierte Informationen und relevante Neuigkeiten chronologisch geordnet zur Verfügung. Unter anderem informiert die IHK über die Hilfsprogramme von Bund und Land, erläutert die Rechtslage und kann viele Branchen auch durch ihre erfahrenen FachberaterInnen unterstützen. 

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Führerscheinstelle
StadtverwaltungUnternehmer*innen

Die Führerscheinstelle in der Saarbrückenstraße ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung geöffnet. Bereits vereinbarte Termine werden eingehalten, allerdings bittet die Stadt die Kieler*innen zu überprüfen, ob vereinbarte Termine ggf. verschoben werden können. Termine in der Zeit vom 28. bis 30. Dezember werden grundsätzlich abgesagt und im Januar nachgeholt. In unaufschiebbaren Notfällen - hierzu zählen nach Einzelfallprüfung auch dringende gewerbliche Angelegenheiten, melden Sie Ihr Anliegen bitte per Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de.

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IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Unternehmer*innen

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds soll Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe unterstützen, die unmittelbar im Sinne der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 23.03.2020* durch staatliche Verordnung im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

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Corona-Hilfe - Mikrokredit vom Bund
Unternehmer*innenStart-upsKreative & KulturschaffendeFreiberufler*innenSelbstständige

Vie­le Exis­tenz­grün­der und klei­ne Un­ter­neh­men ha­ben ei­ne in­no­va­ti­ve Idee, ein gu­tes Ge­schäfts­kon­zept und schei­tern bei üb­li­chen Ban­ken am zu ge­rin­gen Kre­dit­vo­lu­men. Häu­fig rei­chen die vor­han­de­nen Si­cher­hei­ten nicht aus, um un­kom­pli­ziert ei­nen Kre­dit zu er­hal­ten. Das Mikrofinanzinstitut vergibt vom Bund als akkreditiertes Mikrofinanzinstitut Darlehen von € 1.000,- bis € 25.000,-. Finanziert wird in Form von Darlehen und Stufenkrediten.

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Kurzarbeitergeld - Infos von der Agentur für Arbeit
Unternehmer*innen

Viele Betriebe, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, versuchen aktuell ihre Mitarbeiter mit Kurzarbeit im Unternehmen zu halten. Dazu zeigen die Unternehmen in einem ersten Schritt Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an. Ein kurzes Video zeigt, wie Betriebe die Leistung online beantragen können. Die entsprechenden Formulare finden Betriebe unter www.arbeitsagentur.de/eServices.

 

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Zusätzliches Personal in der Krise gesucht?
Unternehmer*innenSelbstständige

Ob im Einzelhandel, im Transportgewerbe, bei Postdienstleistern, im Lagerwesen oder in der Landwirtschaft – viele Unternehmen suchen trotz oder gerade aufgrund der Krise zusätzliche Arbeitskräfte. Die Agentur für Arbeit bietet mit der Jobbörse auch Unternehmen, die jetzt Personal benötigen, eine geeignete Plattform - 24/7 erreichbar, kostenfrei und intuitiv zu bedienen. Speziell für Bewerber- und Stellenangebote in Zusammenhang mit Corona wurde auch ein extra Button in der Jobbörse eingerichtet, der die zielgerichtete Suche weiter vereinfacht.

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Informationen für Unternehmen - IHK zu Kiel
Unternehmer*innenSelbstständigeFreiberufler*innenStart-upsKreative & Kulturschaffende

Die IHK zu Kiel sammelt Informationen über alle wirtschaftsbezogenen Entwicklungen in der Coronakrise und stellt diese als breite Wissenssammlung zur Verfügung. 

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Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen
Unternehmer*innen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort über das Programm go digital finanzielle Unterstützung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen wollen.

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Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität
Unternehmer*innen

Viele schleswig-holsteinische Unternehmen stehen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Rückläufige Umsätze, beeinträchtigte Lieferketten und Personalengpässe sind nur einige Auswirkungen dieser Krise. Zur Stabilisierung der schleswig-holsteinischen Wirtschaft benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zugang zu Krediten und Eigenkapital.

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#KreativKiel – Städtische Infoseite für Kultur- und Kreativwirtschaft
StadtverwaltungKreative & Kulturschaffende

Das Referat für Kultur und Kreative Stadt der Landeshauptstadt hat auf seiner Webseite eine Übersicht an Unterstützungsmaßnahmen, Initiativen & Ansprechperson zusammengestellt. Außerdem können Sie hier an der Online-Umfrage „Wie kreativ ist Kiel?“ teilnehmen.

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Informationsseite zum Coronavirus in Kiel
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Die Landeshauptstadt informiert auf ihrer Webseite www.kiel.de/corona immer aktuell über den Umgang mit dem Coronavirus in Kiel und beantwortet dort häufige Fragen.

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Staatliche Lohnfortzahlung bei angeordneter Quarantäne
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Liegt eine behördlich angeordnete Quarantäne vor besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch. Der Entschädigungsanspruch gilt auch für Selbstständige und freiberuflich Tätige. Der Verdienstausfall bemisst sich hier nach dem Steuerbescheid des Vorjahres. Arbeitgeber beantragen die Erstattung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Landesamt für soziale Dienste. Erfolgt eine Quarantäne als Vorsichtsmaßnahme durch den Arbeitgeber, besteht dieser Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz nicht.

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Corona Navigator - Informationen für den Tourismus
Unternehmer*innen

Das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes bietet Zugang zu relevanten und geprüften Nachrichten und Wissen. Eine individuelle Suche gibt es im Förderwegweiser, der ebenfalls stetig aktualisiert wird.

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Informationen & Fördermaßnahmen für Gewerbetreibende
SelbstständigeUnternehmer*innen

Das Wirtschaftsbüro Gaarden bietet Informationen & Fördermaßnahmen für Gewerbetreibende (auf dem Kieler Ostufer).

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Finanzierungshilfen für Beherbergung und Gastronomie
Unternehmer*innen

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds unterstützt Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die in Schleswig-Holstein durch staatliche Verordnung im Zuge der Coronakrise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. 

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Für Ar­beitsplät­ze und die Wirt­schaft: So­fort­hil­fe und Schutz­fonds
Unternehmer*innenSelbstständigeFreiberufler*innen

Finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie: Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zu den unterschiedlichen finanziellen Hilfen – für Freiberufler und Solo-Selbstständige, Unternehmen aller Größen sowie für Beschäftigte.

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Sozialschutz-Paket der Bundesregierung
SelbstständigeUnternehmer*innenFreiberufler*innen

Dabei handelt es sich um ein neues Gesetz. Dieses Gesetz ändert das Sozialgesetzbuch II. Dadurch können mehr Menschen finanziell unterstützt werden – und zwar so, wie es die Corona-Krise erfordert: schnell und mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich. Wer hat grundsätzlich Anspruch darauf?

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Grundsicherung für Selbstständige - Anträge
Selbstständige

Selbständige mit unzureichendem Einkommen können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen - zu den Merkblättern und Formularen zum Antrag auf Grundsicherung.

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Grundsicherung für Selbstständige
Selbstständige

Selbständige mit unzureichendem Einkommen können beim Jobcenter Grundsicherung beantragen. Das Jobcenter bietet einen guten Überblick über benötigte Unterlagen, eine Schritt-für-Schritt Anleitung und weitere Hilfestellungen, um eine schnelle Bewilligung sicherzustellen.

 

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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Unternehmer*innen

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe veröffentlicht eine umfangreiche FAQ Liste  zur Branche.

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Steuerstundungen
Unternehmer*innenSelbstständige

Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

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KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Unternehmer*innen

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten -für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. 

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KfW Gründerkredit StartGeld
Start-upsUnternehmer*innen

Die bestehenden Bundesprogramme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet werden, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs zu ermöglichen - für bis zu 100.000 Euro für ein Gründungsvorhaben.

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KfW ERP Gründerkredit – universell
Start-ups

Die bestehenden Bundesprogramme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet werden, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs zu ermöglichen - für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind 

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KfW-Unternehmer­kredit
Unternehmer*innen

Die bestehenden Bundesprogramme für Liquiditätshilfen werden ausgeweitet werden, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern und die Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs zu ermöglichen. KfW-Corona-Hilfe für Anschaffungen und laufende Kosten für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind.

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Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft
Kreative & Kulturschaffende

Das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft bietet einen hilfreichen Überblick mit Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19

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Netzwerk öffentlicher Fördereinrichtungen für die Kultur- und Kreativwirtschaft
Kreative & Kulturschaffende

Von Kiel bis Freiburg, von Dortmund bis Leipzig - deutschlandweit arbeiten Förderer in verschiedenen Städten, Regionen und Bundesländern daran, Akteure der Kultur- und Kreativwirtschaft zu unterstützen und die Rahmenbedingungen ihrer Arbeit zu verbessern.

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Deutsche Orchestervereinigung
Freiberufler*innenKreative & Kulturschaffende

Die Deutsche Orchestervereinigung hat ihren Leitfaden für Freischaffende in der Corona-Krise umfassend aktuaisiert.

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Initiative für die Veranstaltungswirtschaft
Kreative & Kulturschaffende

Die Initiative für die Veranstaltungswirtschaft betreibt eine Webseite mit vielen branchenspezifischen Informationen sowie eine Facebook-Seite.

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Bundesverband für den Mittelstand
SelbstständigeUnternehmer*innen

Der Bundesverband für den Mittelstand bietet eine umfangreiche Download-Sammlung für Anträge, Formulare und Bescheinigungen, mit denen Selbständige und Unternehmer während der Corona-Krise Unterstützung beantragen können.

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Unterstützungskampagne #dontstopcreativity
Kreative & Kulturschaffende

Kreative Deutschland startet gemeinsam mit dem Promoting Creative Industries Netzwerk (PCI) die Kampagne #dontstopcreativity. Die Kampagne verfolgt drei Ziele:

1. Sichtbarmachung der unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona auf die Kultur- und Kreativwirtschaft, 2. Formulierung und Kommunikation konkreter Unterstützungsbedarfe und 3. Positionierung der Kultur- und Kreativwirtschaft als Lösungsanbieter in der Krise

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