Corona-Hilfen werden aufgestockt und verlängert – 10 Millionen für Digitalisierung

Im Zuge der zahlreichen Corona-Wirtschaftshilfen bekommt nun auch die Digitalisierung kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) in Schleswig-Holstein weiteren Schwung: Wie Finanzministerin Monika Heinold und Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz heute nach der Kabinettssitzung in Kiel erklärten, gehen ab Januar nicht nur sämtliche landeseigenen Corona-Hilfsprogramme für ein halbes Jahr in die Verlängerung, es werden darüber hinaus auch zehn Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen zusätzlich bereit gestellt. Zudem wird auch das „Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein“ für notleidende Betriebe verlängert und um zehn auf 25 Millionen Euro aufgestockt. Um Unternehmen zu helfen, ihre Liquiditätssituation zu verbessern, werden die derzeit geltenden Steuer-Stundungsregeln um zunächst drei weitere Monate verlängert.

Nach den Worten von Heinold und Buchholz sollen die zehn Millionen Euro der EU im kommenden Frühjahr vor allem über Digitalisierungsgutscheine an Betriebe ausgegeben werden. „Damit schaffen wir eine niedrigschwellige Förderung, mit der wir unseren Mittelstand bei der Umsetzung ihrer Digitalisierungsprozesse unterstützen werden. Das umfasst beispielsweise auch intelligente Techniken zur Belüftung von gastronomischen Betrieben“, sagte Buchholz.

Laut Heinold werde dem Einzelhandel zudem der Weg erleichtert, bei den Papier-Kassenbons auf digitale Belege umzusatteln. „Die Förderung elektronischer Systeme, die den Kassenbon in Papierform ersetzen, ist für mich das Herzstücks des Programms. Damit unterstützen wir die Digitalisierung von Unternehmen und tun etwas für Klima- und Gesundheitsschutz. Ein tolles Jamaika-Projekt, dass Innovation und Wirtschaftshilfe miteinander verbindet“, sagte Heinold. Neben papierlosen Kassensystemen können über das Programm unter anderem auch digitale Speisekarten gefördert werden. Die Bedingungen und Fristen für die Gutscheine müssten allerdings noch festgelegt werden, sagten die Ressortchefs nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Gerade die Corona-Krise führt uns schmerzhaft vor Augen, wie wichtig insbesondere auch in kleineren Betrieben die Umstellung von analogen auf digitale Verfahren ist – so gesehen steckt in dieser Krise auch eine große Chance“, ergänzte Buchholz.

Bei den verlängerten Landes-Hilfsprogrammen handelt es sich neben dem mit 200 Millionen Euro ausgestatteten Mittelstandssicherungsfonds und dem mit 80 Millionen Euro hinterlegten IB.SH-Darlehens-Härtefallfonds um ein Darlehens-Hilfsprogramm für Gemeinnützige Organisationen (30 Millionen Euro) und um 20 Millionen Euro Beteiligungskapital im Rahmen des Härtefallfonds der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft. Insgesamt sind in den vergangenen Monaten rund 180 Millionen Euro an Darlehen und Beteiligungen in Anspruch genommen worden. Die Steuerverwaltung wird darüber hinaus die derzeit geltenden Stundungsregeln um drei Monate verlängern. Coronabedingte Anträge auf Steuerstundungen können somit bis zum 31.03.2021 eingereicht werden. Die Stundungen werden bis zum 30.06.2021 bewilligt

Quelle: www.wimikiel.com

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