Land verlängert eigene Corona-Hilfsprogramme bis Ende März 2022

Wie Wirtschaftsminister Bernd Buchholz heute der Deutschen-Presse-Agentur sagte, erzwinge dies die derzeitige Situation vieler Betriebe. «Durch die jüngsten Beschlüsse auf Bundesebene bricht vielen Firmen ein Großteil ihres Weihnachts- und Wintergeschäfts weg. Wir werden darum weiter mit unserem Mittelstandssicherungsfonds, zwei Härtefallfonds, einem Sonderbeteiligungsprogramm sowie einem speziellen Programm für gemeinnützige Unternehmen gegensteuern», sagte Buchholz. Zugleich erinnerte er mit Blick auf die besonders hart betroffene Gastronomie daran, dass nicht erst behördliche Schließungsverfügungen einen Anspruch auf Hilfsprogramme auslösen: «Dafür reicht ein coronabedingter, 30-prozentiger Umsatzrückgang zum Referenzzeitraum 2019.»

Als erste Reaktion zur Milderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die rund 212.000 kleinen und mittleren Betriebe in Schleswig-Holstein hatte die Landesregierung im März letzten Jahres den mit 300 Millionen Euro ausgestatteten Mittelstandssicherungsfonds für das Hotel- und Gaststättengewerbe eingerichtet. Angesichts der 2020 anhaltenden Einschränkungen wurde der Fonds um einen Härtefallfonds für Darlehen sowie einen Härtefallfonds für Beteiligungen eingerichtet. «Beide Fonds standen und stehen allen von der Pandemie betroffenen Unternehmen offen. Außerdem haben wir gemeinsam mit dem Bund 40 Millionen Euro für stille oder offene Beteiligungen an notleidenden Betrieben bereit gestellt, um so ihre Eigenkapitalbasis zu stärken», so Buchholz. Im September letzten Jahres sei noch das Sonder-Darlehensprogramm für gemeinnützige Organisationen mit einem aktuellen Volumen von 15 Millionen Euro hinzugekommen.

Dass neben den reinen Zuschuss-Programmen des Bundes auch die Landes-Darlehen und Beteiligungen ein wirksames Mittel zur Krisenbewältigung sind, belegen für Buchholz die Zahlen: «Seit April 2020 haben wir aus unseren Landesprogrammen Darlehen- und Beteiligungen von rund 215 Mio. Euro an knapp 1.500 schleswig-holsteinische Unternehmen ausgekehrt», so der Minister. Insgesamt stünden aktuell noch 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Hilfen müssen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) oder die Bürgschaftsbank des Landes beantragt werden.

Seit Ausbruch der Pandemie haben notleidende Betriebe in Schleswig-Holstein rund 1,85 Milliarden Euro an Bundes-Zuschüssen und über 300 Millionen Euro an Landeshilfen erhalten.

Quelle: https://wimikiel.com/

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